Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 31.05.2001 - 4 Ta 29/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8706
LAG Baden-Württemberg, 31.05.2001 - 4 Ta 29/01 (https://dejure.org/2001,8706)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 31.05.2001 - 4 Ta 29/01 (https://dejure.org/2001,8706)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 31. Mai 2001 - 4 Ta 29/01 (https://dejure.org/2001,8706)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,8706) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen den Gebührenansatz; Erinnerung gegen Kostenentscheidung des Arbeitsgerichts; Wegfall der Verfahrensgebühr; Mitteilung außergerichtlicher Einigung zwischen Verkündung eines Endurteils; und Rechtskrafteintritt; Gebührenrechtliche Privilegierung der Ziff. ...

  • Judicialis

    ArbGG § 12; ; ZPO § 516; ; BGB § 779; ; GKG § 5 Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 12; ZPO § 516; BGB § 779; GKG § 5 Abs. 6
    Wegfall der Verfahrensgebühr, auch wenn die Mitteilung einer außergerichtlichen Einigung erst nach Verkündung eines Endurteils, aber vor Eintritt der Rechtskraft oder vor Einlegung eines Rechtsmittels erfolgt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Berlin, 08.07.1991 - 2 Sa 18/90

    Arbeitsgerichtsverfahren: Anfall der Gerichtsgebühren

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 31.05.2001 - 4 Ta 29/01
    Nach einer Auffassung (Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 17. März 1995 - 7 Ta 388/94; Landesarbeitsgericht Berlin, Beschluss vom 8. Juli 1991 - 2 Sa 18/90; Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 21. August 1985 - 8 Ta 136/85) soll die Mitteilung eines Vergleichs nach Verkündung eines Urteils keine gebührenrechtlichen Auswirkungen mehr haben.
  • LAG Düsseldorf, 17.03.1995 - 7 Ta 388/94

    Gerichtskosten: Gebührenprivileg bei Vergleich

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 31.05.2001 - 4 Ta 29/01
    Nach einer Auffassung (Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 17. März 1995 - 7 Ta 388/94; Landesarbeitsgericht Berlin, Beschluss vom 8. Juli 1991 - 2 Sa 18/90; Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 21. August 1985 - 8 Ta 136/85) soll die Mitteilung eines Vergleichs nach Verkündung eines Urteils keine gebührenrechtlichen Auswirkungen mehr haben.
  • LAG Köln, 21.08.1985 - 8 Ta 136/85

    Prozeßvergleich; Verfahrensgebühr; Urteilsverkündung; Vergleichsgebühr;

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 31.05.2001 - 4 Ta 29/01
    Nach einer Auffassung (Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 17. März 1995 - 7 Ta 388/94; Landesarbeitsgericht Berlin, Beschluss vom 8. Juli 1991 - 2 Sa 18/90; Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 21. August 1985 - 8 Ta 136/85) soll die Mitteilung eines Vergleichs nach Verkündung eines Urteils keine gebührenrechtlichen Auswirkungen mehr haben.
  • LAG Hamm, 29.05.1998 - 4 Sa 1403/97

    Kostentragung bei Klagerücknahme nach Erlass des Urteils vor und nach Einlegung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 31.05.2001 - 4 Ta 29/01
    Nach anderer Ansicht (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 2. Februar 1979 - 1 Ta 5/79; Landesarbeitsgericht Hamm, Beschluss vom 29. Mai 1998 - 4 Sa 1403/97 - LAGE § 98 ZPO Nr. 7) führt auch ein nach Verkündung des Urteils geschlossener Vergleich, soweit das Verfahren noch beim Arbeitsgericht schwebt, also weder rechtskräftig abgeschlossen ist noch Rechtsmittel eingelegt sind, zur Kostenprivilegierung.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.02.1979 - 1 Ta 5/79
    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 31.05.2001 - 4 Ta 29/01
    Nach anderer Ansicht (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 2. Februar 1979 - 1 Ta 5/79; Landesarbeitsgericht Hamm, Beschluss vom 29. Mai 1998 - 4 Sa 1403/97 - LAGE § 98 ZPO Nr. 7) führt auch ein nach Verkündung des Urteils geschlossener Vergleich, soweit das Verfahren noch beim Arbeitsgericht schwebt, also weder rechtskräftig abgeschlossen ist noch Rechtsmittel eingelegt sind, zur Kostenprivilegierung.
  • LAG Nürnberg, 03.06.2022 - 8 Ta 33/22

    Gerichtsgebühren - Vergleich nach Urteilsverkündung

    Nach anderer Ansicht (Henssler/Willemsen/Kalb, Arbeitsrecht-Kommentar, § 12 Kosten; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.05.2001 - 4 Ta 29/01; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 05.02.2020 - 13 Ta 96/19; LAG Hamm, Beschluss vom 07.12.2010 - 6 Ta 486/10, jeweils in juris recherchiert; Roloff in "Das moderne Kostenrecht im arbeitsgerichtlichen Verfahren" NZA 2007, Seite 900 ff.) führt auch ein nach Verkündung des Urteils geschlossener Vergleich, soweit das Verfahren noch beim Arbeitsgericht schwebt, also weder rechtskräftig abgeschlossen ist noch ein Rechtsmittel eingelegt ist, zur Kostenprivilegierung.

    Ein Urteil führt nur dann zur Beendigung des Verfahrens im Sinne des Gebührenverzeichnisses, wenn es entweder rechtskräftig wird oder wenn ein Rechtsmittel eingelegt wird (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.05.2001 - 4 Ta 29/01, in juris recherchiert).

    Der Gesetzgeber begünstigt allein einzelne Arten der Streitbeendigung im ersten Rechtszug, weil er vermutet, dass bei diesen Erledigungsarten der Rechtsfrieden ohne das weitere Tätigwerden der Gerichte auch eine für die öffentliche Hand kostengünstigere und sozialpolitisch erwünschte Lösung darstellt (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.05.2001, a. a. O.).

  • LAG Baden-Württemberg, 11.05.2012 - 5 Ta 47/12

    Kostenansatz - Streit um die verfahrensbeendende Wirkung eines Vergleichs

    (3) Dies hat die seinerzeit noch für Kostenbeschwerden zuständige Kammer 4 des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (31. Mai 2001 - 4 Ta 29/01 - juris) im umgekehrten Fall eines nach Verkündung eines Urteils abgeschlossenen Vergleichs - zutreffend - genauso gesehen, wenn dort ausgeführt wird:.

    Die Gebührentatbestände stellen nicht darauf ab, ob es neben dem Umstand, der letztlich zur Verfahrensbeendigung geführt hat, noch zeitlich vorhergehende andere Ereignisse gab, die auch potentiell eine verfahrensbeendigende Wirkung gehabt hätten (Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg 31. Mai 2001 - 4 Ta 29/01 - juris).

    Der Gesetzgeber begünstigt allein einzelne Arten der Streitbeendigung im 1. Rechtszug, weil er vermutet, dass bei diesen Erledigungsarten der Rechtsfrieden ohne das weitere Tätigwerden staatlicher Gerichte auch eine für die öffentliche Hand kostengünstigere und sozialpolitische erwünschte Lösung darstellt (Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg 31. Mai 2001 - 4 Ta 29/01 - juris).

  • LAG Düsseldorf, 05.02.2020 - 13 Ta 96/19
    Die Gegenansicht (LAG Baden-Württemberg 31.05.2001 - 4 Ta 29/01 - LAG Hamm 07.12.2010 - 6 Ta 486/10 -) lässt für die Anwendung der Vorbemerkung 8 KV GKG hingegen auch gerichtliche Vergleiche genügen, die nach der Verkündung eines Urteils, jedoch vor dem Eintritt der Rechtskraft desselben oder der Einlegung eines Rechtsmittels geschlossen werden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht